50 Prozent Erbschaftsteuer-Initiative der JUSO bewirkt Exit für den Startup Hub Schweiz

Die Juso-Initiative zur Einführung einer Bundeserbschaftssteuer von 50 Prozent für Vermögen über 50 Millionen Franken kommt frühestens 2026 zur Abstimmung und zeigt bereits jetzt beachtliche negative Vorwirkungen. Die von den Jusos geforderte Erbschaftssteuer soll per Übergangsverordnung von der Exekutiven am Tag nach der Volksabstimmung in Kraft gesetzt werden, nota bene ohne Gesetzgebungsprozess und ohne Einbezug des Parlaments. Sie betrifft primär vermögende Personen, darunter speziell grosse private Familiengesellschaften sowie – bisher kaum beachtet – ganz direkt auch das Startup Ökosystem. Die Annahme der Initiative würde für die in den letzten Jahren aufgeblühte Schweizer Startup Szene einen raschen Exit bedeuten.

Von Daniel Heller*

Die Initiative will auf Nachlässen und Schenkungen über einem Freibetrag von 50 Millionen Franken soll eine (Erbschafts-) Steuer von 50 Prozent einführen. Die Mehreinnahmen sollen zur Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft verwendet werden. Die Erbschaftssteuer soll rückwirkend (ab Annahme der Initiative) zur Anwendung kommen. Bund und Kantone werden verpflichtet, Massnahmen gegen Steuervermeidung zu erlassen – insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz, die Pflicht zur Aufzeichnung von Schenkungen und die lückenlose Besteuerung.

In der Schweiz hat sich in den letzten Jahren eine vitale Gründerszene entwickelt. Jährliche Rankings attestieren dem Schweizer Wirtschaftssystem aufsteigende Ränge für Startups. Mit der Juso Initiative würde die Attraktivität der Schweiz für Gründer dramatisch einbrechen. Gründer von Startups fokussieren ihre unternehmerische Energie zumeist nach dem erfolgreichen Aufbau des neuen Geschäftsmodells auf einen Ausstieg durch den Verkauf des Jungunternehmens, oft an eine grössere Firma. Vielfach investieren sie die erzielten Gewinne wieder in neue Startups.

Nach Annahme der JUSO – Initiative würden ab dem Tag der Annahme durch Volk und Stände auch für erfolgreiche Startup Unternehmer diese horrend hohe Erbschaftsteuer gelten. Ein Wegzug nachher hätte im Falle eines Vermögens von 50 Mio. CHF und mehr eine Wegzugsteuer von 50% zur Folge. Der erfolgreiche Gründer muss also zwingend vor 2026 (mutmassliche Abstimmung) aus der Schweiz wegziehen, wenn er nicht riskieren will, dereinst die Hälfte seines Erlöses bei Wegzug aus der Schweiz dem Staat abzuliefern.

Es ist klar, was das für die Startup Szene Schweiz heisst: Gründer gehen entweder davon aus, nie ein Vermögen von 50 Mio. CHF und mehr anzuhäufen, oder sie nehmen im Kauf beim Ableben oder beim Wegzug die Hälfte davon dem Staat abzuliefern. Beides geht im internationalen Vergleich gar nicht – die Initiative der Jusos führt darum zu einer massiven Schwächung des Standorts Schweiz für Startups. Ihre Annahme würde zweifelsohne dazu führen, dass erfolgreiche oder aussichtstreiche Gründer mit ihren Startups die Schweiz als Standort künftig meiden oder um Risiken zu vermeiden vor 2026 vor dem Verkauf in andere Länder verlegen.

Über Swiss Family Business
Swiss Family Business ist eine Plattform von familien- und inhabergeführten Unternehmen. Als Interessenorganisation vertritt sie gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, den Behörden und der Öffentlichkeit die Anliegen von Familienunternehmen und zählt heute über 370 Mitglieder aus der ganzen Schweiz.

*Daniel Heller ist Head Startup Desk, Partner bei Farner Consulting AG und Business Angel.

Kontakt
Ivan Jäggi, Geschäftsführer
E-Mail: info@swiss-family-business.ch

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