Eidgenössische Abstimmungen am 3. März 2024: Für eine sichere und tragfähige Altersvorsorge auch für die kommenden Generationen
Am 3. März stimmen die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über zwei Volksinitiativen ab, die wichtige Weichenstellungen für die Zukunft unserer Altersvorsorge darstellen. Die AHV ist eines der zentralen Sozialwerke der Schweiz. Aufgrund rückläufiger Geburtenraten, steigender Lebenserwartung und fortschreitender Pensionierungswelle der Babyboomer-Generation droht der AHV trotz der jüngsten Reformen bereits in den kommenden Jahren eine Unterdeckung. Es braucht heute Anpassungen, damit das finanzielle Fundament der AHV gestärkt wird und auch kommende Generationen über eine sichere und tragfähige Altersvorsorge verfügen. Deshalb spricht sich SFB für ein JA zur Renteninitiative und ein Nein zu einer 13. AHV-Rente aus.
Aufgrund des demografischen Wandels müssen immer weniger Erwerbstätige die AHV-Renten einer immer grösseren und länger lebenden Rentnergeneration finanzieren. Die AHV steht bereits heute vor finanziellen Herausforderungen. Ohne Zusatzbelastung durch die 13. AHV-Rente wird die AHV bis 2033 jährlich über 3 Milliarden mehr ausgeben, als sie einnimmt! Daher müssen wir heute handeln, damit wir den zukünftigen Generationen keinen Schuldenberg hinterlassen. Die finanziellen Lasten müssen zwischen den verschiedenen Generationen gerecht verteilt werden: Die Generationen, die heute in die AHV einzahlen, sollen dereinst von einer finanziell gesunden Altersvorsorge profitieren.
Initiative für eine 13. AHV-Rente: Unsolidarisch und teuer
Die 13. AHV-Rente ist eine Rentenerhöhung nach dem Giesskannenprinzip: Alle Rentnerinnen und Rentner sollen eine 13. AHV-Rente erhalten – unabhängig von ihrer tatsächlichen finanziellen Situation. Das ist weder sozial noch sinnvoll. Gerade jene Menschen, die eine Teilrente erhalten und am ehesten auf mehr AHV angewiesen wären, erhalten am wenigsten! Die 13. AHV-Rente kostet die Schweiz im Jahr 2026 rund 4,2 Milliarden Franken zusätzlich. Aufgrund des demographischen Wandels werden diese Zusatzkosten jedes Jahr deutlich zunehmen: Bis 2033 belaufen sie sich auf rund 5 Milliarden Franken pro Jahr. Damit vergrössert sich die sich abzeichnende Finanzierungslücke in der AHV weiter. Die Zusatzausgaben müssten von den Erwerbstätigen, den Konsumentinnen und Konsumenten und den Unternehmen über höhere Lohnbeiträge oder durch eine höhere Mehrwertsteuer finanziert werden.
Die Kosten der Initiative machen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf ein Rekordniveau von 9,1 Prozent nötig. Erfolgt die Finanzierung über höhere Sozialabgaben bedeutet das weniger Lohn für alle Arbeitnehmenden und höhere Abgaben für die Arbeitgebenden. Darüber hinaus müsste auch der Bund jährlich rund eine weitere Milliarde an die AHV zahlen. Dafür braucht es entweder Mehreinnahmen, die wiederum die Steuerzahlenden stemmen müssen, oder das Geld muss woanders eingespart werden (Bildung, Forschung, Landwirtschaft etc.). Welches Finanzierungsmodell auch gewählt wird: Das Geld, das in die 13. AHV-Rente fliesst, wird an anderer Stelle fehlen. Die 13. AHV-Rente ist nicht mehr als ein weiterer Griff ins Portemonnaie der steuerzahlenden Bevölkerung und Unternehmen.
Renteninitiative: Mehr Generationengerechtigkeit
Die AHV steht aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der sinkenden Geburtenraten vor einem strukturellen Problem: Der Anteil der Erwerbstätigen nimmt gegenüber dem Anteil der Rentnerinnen und Rentner laufend ab. Im Durchschnitt beziehen heute Männer acht und Frauen zehn Jahre länger eine Rente, als dies ursprünglich bei Einführung der AHV 1948 geplant war. Gegenüber 1948 leben wir heute durchschnittlich nicht nur länger, wir haben auch weniger Nachwuchs. Das hat für die Finanzierung der AHV fatale Folgen: Die einbezahlten finanziellen Mittel reichen nicht mehr aus, um die AHV dauerhaft finanzieren zu können.
Die AHV braucht eine nachhaltige Lösung: Deshalb soll das Rentenalter an die Lebenserwartung geknüpft und angepasst werden, wie es dem demografischen Wandel entspricht. Nicht nur die Lebenserwartung der Menschen in diesem Land ist gestiegen, die Menschen bleiben auch länger fit im Alter. Die Renteninitiative fordert deshalb das Rentenalter 66 für beide Geschlechter und eine anschliessende Kopplung an die Lebenserwartung. Damit können wir das System der AHV nachhaltig sichern. Gleichzeitig stärken wir die Solidarität zwischen den verschiedenen Generationen, indem wir die Lasten gerechter verteilen.
Die Schweizer Familienunternehmen sind sich ihrer besonderen Verantwortung als Arbeitgebende bewusst. Nicht für alle Berufe ist ein Rentenalter 66 sinnvoll. Berufe mit intensiver körperlicher Arbeit sollen auch mit der Initiative von einem tieferen Rentenalter profitieren. Zudem dürfen ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt nicht diskriminiert werden, sondern müssen über faire Chancen verfügen. Für die Schweizer Familienunternehmen ist dies selbstverständlich, da langjährige Arbeitsbeziehungen bei Familienunternehmen nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel sind.
Über Swiss Family Business
Swiss Family Business ist eine Plattform von familien- und inhabergeführten Unternehmen. Als Interessenorganisation vertritt sie gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, den Behörden und der Öffentlichkeit die Anliegen von Familienunternehmen und zählt heute über 370 Mitglieder aus der ganzen Schweiz.
Kontakt
Ivan Jäggi, Geschäftsführer
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