Nein zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative – Ja zum Gegenvorschlag: Familienunternehmen lehnen unkalkulierbare Rechtsrisiken und mehr Bürokratie ab

Swiss Family Business (SFB), die Plattform von mehr als 370 Schweizer Familienunternehmen, trägt den Gegenvorschlag zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) mit, lehnt die Initiative aber klar ab. Die UVI betrifft nicht nur die global operierenden Grosskonzerne mit Sitz in der Schweiz. Mit den heute international ausgerichteten Lieferketten trifft sie gerade auch zahlreiche mittelständische Unternehmen. Die Ausweitung der Haftungsregeln und die umfangreichen Kontrollpflichten gegenüber Lieferanten und Unterlieferanten führen zu zusätzlichen und unkalkulierbaren Rechtsrisiken. Auch die damit verbundene Bürokratie geht voll zu Lasten und auf Kosten der inländischen Unternehmen. Die Initiative mag vielleicht gut gemeint sein, schiesst aber sehr stark über das Ziel hinaus. Der von Bundesrat sowie National- und Ständerat unterstützte Gegenvorschlag zur Initiative schafft deutlich strengere Vorgaben für Unternehmen zur Respektierung von Menschenrechten und Umwelt in der Lieferkette, schützt die Unternehmen aber vor missbräuchlichen und erpresserischen Klagen.

Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) will Kontrollpflichten gegenüber Lieferanten einführen. Sie baut die Klagemöglichkeiten gegen Schweizer Unternehmen massiv aus. Neu sollen Unternehmen für die Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards durch Firmen aus ihrer Lieferkette haften. Dabei gilt die Beweislastumkehr: Die Schweizer Unternehmen müssen die ständige Überprüfung aller Abläufe nachweisen, sonst haften sie unabhängig von ihrem Verschulden. Die angestrebte Haftungsregelung ist extrem und weltweit beispiellos.

Haftung für ausländische Zulieferfirmen bringt unkalkulierbare Rechtsrisiken

Die Initiative trifft insbesondere auch einen grossen Teil der international tätigen mittelständische Unternehmen, da sich die Haftung nicht nur auf Tochterfirmen erstreckt, sondern auch auf weitere Firmen, die in einem näher zu definierenden Kontrollverhältnis stehen. Die Schweizer Unternehmen müssten damit letztlich für Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards ihrer Zulieferer- und Partnerfirmen im Ausland geradestehen, ausser sie können beweisen, dass sie ihre Sorgfaltspflichten wahrgenommen haben. Und sie können für diese Taten Dritter im Ausland in der Schweiz eingeklagt werden. Die neuen Kontrollpflichten kombiniert mit der Beweislastumkehr zwingen Unternehmen zu einer lückenlosen Überwachung der gesamten Lieferkette. Diese Überwachung aller in- und ausländischen Zulieferer und Unterzulieferer ist in der Praxis aber kaum durchzusetzen. Der bürokratische Aufwand, um sicherzustellen, dass die Lieferanten und Unterlieferanten Menschenrechte und Umweltstandards respektieren, wäre gerade für kleinere und mittelgrosse Firmen enorm.

Die Initiative beschert den Unternehmen zusätzliche und unkalkulierbare Rechtsrisiken: Schweizer Gerichte müssten über im Ausland begangene Handlungen resp. Vergehen urteilen. Einheimische Unternehmen könnten im Inland allein durch eine Klageandrohung unter Druck gesetzt werden. Sie würden erpressbar. Das eröffnet missbräuchlichen Klageandrohungen – etwa durch internationale Konkurrenten – Tür und Tor. Im Weiteren droht ein juristisches Hickhack zwischen Unternehmen und Lieferanten: Unternehmen dürften versucht sein, die eigenen Auflagen, Pflichten und Risiken mittels Vertrag weiterzureichen, um so die eigenen Risiken zu begrenzen. Lieferanten, die diese Verträge nicht unterzeichnen wollen, müssen in Kauf nehmen, Kunden zu verlieren. Viele Schweizer Familienunternehmen befinden sich in einer Doppelrolle als Lieferant und Kunde. Die Folgen davon sind juristische Auseinandersetzungen, die die Geschäftstätigkeit lähmen.

Verlässliche Rahmenbedingungen heute notwendiger denn je

Die Initiative mag vielleicht gut gemeint sein; ihre Ausgestaltung schiesst aber mit der extremen und weltweit beispiellosen Haftungsregelung sehr stark über das Ziel hinaus. Der vom Bundesrat sowie National- und Ständerat unterstützte Gegenvorschlag schafft deutlich strengere Vorgaben für Unternehmen zur Respektierung von Menschenrechten und Umwelt in der Lieferkette: Die Berichterstattungspflichten für grössere Unternehmen zu Themen wie Umwelt, Menschenrechte und Korruption werden verschärft, ebenso die Sorgfaltspflichten in spezifischen Bereichen wie Konfliktmineralien und Kinderarbeit. Der Gegenvorschlag orientiert sich an den CSR-Richtlinien der EU und entspricht damit internationalen Standards. Die UVI hingegen stellt einen nationalen Alleingang mit ungewissem Ausgang für die betroffenen Unternehmen dar.

Die Schweizer Familienunternehmen sind nicht bereit, das «Experiment UVI» mitzutragen. Die Schweiz durchlebt derzeit eine beispiellose wirtschaftliche Krise. Der Aussenhandel erlitt ein noch nie dagewesen Einbruch. Um einen weiteren Einbruch der Wirtschaft zu verhindern und eine nachhaltige Erholung herbeizuführen, benötigen die Familienunternehmen verlässliche Rahmenbedingungen und keine zusätzlichen und unkalkulierbaren Rechtsrisiken.

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