USR III: Nationalrat hält an Teilbesteuerungsverfahren nach geltendem Recht fest
Nach dem Ständerat und der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) spricht sich nun auch der Nationalrat im Rahmen der Beratungen zur Unternehmenssteuerreform III für die Beibehaltung des Teilbesteuerungsverfahren von Dividendenerträgen natürlicher Personen nach geltendem Recht aus.
Swiss Family Business zeigt sich erleichtert über den Entscheid des Nationalrates, am Teilbesteuerungsverfahren auf Dividendenerträgen nach geltendem Recht festzuhalten. Der Nationalrat lehnte die Vereinheitlichung deutlich ab. Zuvor hatte sich bereits der Ständerat mit 26 zu 19 Stimmen gegen eine schweizweite Vereinheitlichung des Teilbesteuerungsverfahrens auf Dividendenerträgen ausgesprochen.
Verschlechterung der Rahmenbedingungen konnte angewendet werden
Hans-Jörg Bertschi, Unternehmer und Mitglied des Co-Präsidiums von Swiss Family Business, begrüsst den Entscheid des Nationalrats: „Wir begrüssen den Entscheid des Nationalrats und wir sind erleichtert, dass die Vereinheitlichung des Teilbesteuerungsverfahrens in den eidgenössischen Räten keine Mehrheit gefunden hat. Die Pläne des Bundesrates gemäss Botschaft führen zu Mehrbelastungen von 420 Millionen Franken auf Stufe der Unternehmer. Davon betroffen sind fast ausschliesslich Familienunternehmen. Dies wäre gerade in der heute angespannten wirtschaftlichen Situation für viele Unternehmen nur schwer tragbar.“
Im Rahmen der USR III beabsichtigt der Bundesrat das Teilbesteuerungsverfahren zu vereinheitlichen und für alle Kantone als verbindlich zu erklären. Die Besteuerung von ausbezahlten Dividenden bei Beteiligungen von 10% und darüber soll von heute 35-70% bei den Kantonen und 50-60% beim Bund auf je 70% erhöht werden. Damit hebelt der Bund mittels einer materiellen Steuerharmonisierung den Steuerwettbewerb aus. Die Familienunternehmen, die mehr als zwei Drittel aller Arbeitnehmenden beschäftigen und 70% des Wachstums generieren, sollten nach dem Willen des Bundesrates die Zeche für die Anpassung der Unternehmensbesteuerung bezahlen. Auch Dieter Weber, Steuerexperte und Vorstandsmitglied von Swiss Family Business, zeigt sich erleichtert über den Entscheid: „Die Mehrheit des Parlaments hat sich klar gegen diese unnötige Harmonisierung ausgesprochen. Diese hätte zu einer ineffizienten Allokation des Kapitals und zu erschwerten Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen geführt.“
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