Vernehmlassung: Stellungnahme zur Reform AHV 2030

SFB unterstützt eine nachhaltige und generationengerechte Reform der AHV. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform AHV 2030 setzt nach Auffassung von SFB jedoch vornehmlich auf Mehreinnahmen, eine breitere Beitragserhebung und punktuelle Anreize. Damit wird die zentrale strukturelle Herausforderung – die demografische Entwicklung und das künftig ungünstigere Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentenbeziehenden – nicht ausreichend adressiert. SFB ist deshalb der Auffassung, dass die AHV nicht primär über zusätzliche Mehrwertsteuern, höhere Lohnbeiträge oder neue Beitragstatbestände stabilisiert werden darf. Insbesondere die von der Reform AHV 2030 vorgesehene Unterstellung von Dividenden unter die AHV-Beitragspflicht (Art. 5 AHVG) ist ersatzlos zu streichen. Eine solche Regelung ist systemfremd, sachlich nicht überzeugend begründet und erschwert Unternehmensnachfolgen in familien- und inhabergeführten Unternehmen massiv.

Eine Reform der AHV braucht strukturelle Anpassungen. Dazu gehört insbesondere eine schrittweise Erhöhung des Referenzalters oder ein regelgebundener Mechanismus, der das Referenzalter langfristig an die demografische Entwicklung koppelt. Gleichzeitig sind Lösungen für Personen mit langen Erwerbsbiografien oder körperlich belastenden Berufen vorzusehen.

Die Kernanliegen von SFB:

  • Kernanliegen 1: Keine Unterstellung von Dividenden unter die AHV-Beitragspflicht
  • Kernanliegen 2: Mit der Erhöhung des Referenzalters die notwendige strukturelle Reform angehen

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