Drohende Vereinheitlichung des Teilbesteuerungsverfahrens (USR III)

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III (USR III) beabsichtigt der Bundesrat das Teilbesteuerungsverfahren auf Dividendenerträgen von natürlichen Personen zu vereinheitlichen und für alle Kantone als verbindlich zu erklären. Die Besteuerung von ausbezahlten Dividenden soll auf 70% erhöht werden. Die wirtschaftliche Doppelbelastung (Besteuerung von Gewinn und Dividenden) würde wieder zunehmen und Unternehmer wie Unternehmen geschwächt.

Der Anstieg der Steuerlast zulasten von Unternehmern wäre massiv. Die Mehrbesteuerung der Dividendenausschüttung schwächt in erster Linie Familienunternehmer, denn die Teilbesteuerung kommt erst bei einer Mindestbeteiligung von 10% zum Tragen. Es geht um 420 Mio. CHF, welche der Bund zusätzlich bei den Familienunternehmen abschöpfen will.

Die geplante Erhöhung der Teilbesteuerung ist auch aus föderalistischer Sicht abzulehnen. Mit dem für alle Kantone obligatorisch geltenden Diktat würde deren Handlungsfreiheit eingeschränkt. Die dem Schweizer Erfolgsmodell zugrundeliegende föderalistische Organisationstruktur würde weiter untergraben, das in der Bundesverfassung verankerte Prinzip der Subsidiarität weiter zurückgedrängt. Möchten die Kantone allfällige Mindereinnahmen über die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden kompensieren, steht ihnen dies offen.

Swiss Family Business setzt sich dafür ein, dass die heutige Regelung erhalten bleibt: Eine Vereinheitlichung des Teilbesteuerungsverfahrens schränkt die Handlungsfreiheit der Kantone ein und die vom Bundesrat anvisierte Erhöhung der Besteuerung trifft die Familien-und inhabergeführten Unternehmen hart.

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