NEIN zur 99%-Initiative der Juso

Die 99%-Initiative der Juso ist nicht nur extrem in ihrer Forderung, sie ist auch hochproblematisch in der Umsetzung. Die von den Initianten angestrebte wucherhaft hohe Besteuerung von Kapitaleinkommen im Umfang von 150 Prozent trifft insbesondere die Schweizer Familienunternehmen hart. Sie führt zu einem desaströsen Abfluss der finanziellen Mittel und damit zu einer massiven Schwächung der Unternehmen.

Die Konsequenzen der Initiative wären für Familienbetriebe verheerend: Die wucherhaften steuerlichen Mehrbelastungen schwächen die Investitionskraft und damit die Überlebensfähigkeit der Familienunternehmen massiv. Klar ist, dass von der 99%-Initiative deutlich mehr Steuerzahlende als lediglich das behauptete eine Prozent betroffen sind.

Deshalb setzen sich SFB und die Schweizer Familienunternehmen zusammen mit Digitalswitzerland und der Swiss Entrepreneurs & Startup Association (SWESA) gegen die 99%-Initiative der JUSO ein.

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Initiativtext

Art. 127a Besteuerung von Kapitaleinkommen und Arbeitseinkommen

1 Kapitaleinkommensteile über einem durch das Gesetz festgelegten Betrag sind im Umfang von 150 Prozent steuerbar.

2 Der Mehrertrag, der sich aus der Besteuerung der Kapitaleinkommensteile nach Absatz 1 im Umfang von 150 Prozent statt 100 Prozent ergibt, ist für die Ermässigung der Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt einzusetzen.

3 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.


 

Die Initiative schwächt Familienunternehmen

  • Die wucherhaft überhöhte 150%-Besteuerung bestimmter Kapitaleinkommen trifft speziell Familienunternehmen und mittelständische Unternehmen hart. Die meisten dieser Unternehmen schütten Dividenden aus, damit die Anteilseigner ihre Vermögensteuern auf dem Wert ihres Unternehmens bezahlen können. Wird die Besteuerung der Dividenden erhöht, müssen Anteilseigner zur Bezahlung ihrer Vermögenssteuern viel mehr finanzielle Mittel aus den Unternehmen abziehen – Mittel, die für Investitionen in Menschen und Innovationen fehlen. Die Folgen für die Familienunternehmen sind absehbar: Können sie weniger investieren, werden sie gegenüber der internationalen Konkurrenz geschwächt.
  • Gleichzeitig werden auch die ohnehin schwierigen Nachfolgeprozesse innerhalb der Familienunternehmen massiv erschwert: Besteuert der Fiskus realisierte Kapitalgewinne, hat das automatisch einen erhöhten Mittelabfluss aus den Unternehmen zur Folge. Diese weggesteuerten Mittel fehlen zur Investition in den Produktionsstandort Schweiz. Die Initianten vergessen, dass über 80 Prozent der Unternehmen in der Schweiz im Familienbesitz sind. Die Initiative schwächt damit einen sehr wichtigen Teil der Schweizer Wirtschaft und schadet letztlich so auch dem Staat, der von einer florierenden Wirtschaft am meisten profitiert.

Die Initiative wirft grundlegende Prinzipien einer gerechten Besteuerung über Bord

  • In der Schweiz hat die Besteuerung nach den Grundsätzen der Gleichmässigkeit sowie gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erfolgen. Die 99%-Initiative führt zur Steuerwillkür: Die wucherhafte Überbesteuerung bestimmter Einkommensteile widerspricht den genannten verfassungsmässig garantierten Besteuerungsprinzipien.
  • Die Initiative verletzt den Grundsatz der Einheit der Materie. Sie legt den Verwendungszweck der zusätzlichen Steuererträge bereits heute fest. Genannt werden Steuerermässigung für Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt.
  • Schliesslich greift die Initiative in die Steuerhoheit der Kantone ein und legt neue Regeln für die Besteuerung von Kapitaleinkommen durch die Kantone fest. Dieser Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone destabilisiert das System der kantonalen Vermögenssteuern.

Die Initiative betrifft weit mehr als das propagierte eine Prozent

  • Die Initiative lässt wichtige Punkte offen, so dass die Konsequenzen einer Annahme der Initiative in entscheidenden Bereichen nur schwer absehbar sind. Das von den Initianten sehr oberflächlich konzipierte Vorhaben definiert nicht einmal, welche Kapitaleinkommen von der Initiative betroffen sind. Klar ist, dass der Anteil der von der Initiative betroffenen Steuerzahler weit höher ist, als das von den Initianten propagierte eine Prozent. Kleinanleger, Hauseigentümer und Landwirtschaft dürften ebenso zur Kasse gebeten werden, wie die von den Jungsozialisten geschmähten und diskreditierten «Reichen». Die 99%-Initiative der Juso bewirkt letztlich eine gewaltige Umverteilung; neben den Familienunternehmern zahlen in den Zehntausenden von Familienunternehmen die produzierenden, arbeitenden und sparenden Arbeitnehmer die Zeche dieser Initiative.

Massive Zusatzbelastungen für Familienunternehmen und Startups

Die von economiesuisse sowie Swiss Family Business in Auftrag gegebene Studie zeigt die Auswirkungen der Initiative mit der vorgesehenen Kapitaleinkommensbesteuerung im Umfang von 150 Prozent in drei Bereichen: Auf die laufende Besteuerung von mittelständische Unternehmen, auf die Nachfolgeplanung bei Familienunternehmen sowie auf den Verkauf von Startups. Sie beschreibt, wie die 99%-Initiative die Schweizer KMU, Familienunternehmen und Startups massiv zusätzlich belastet und damit den Standort Schweiz für Unternehmer unattraktiv macht.

Erhöhter Mittelabfluss aus den Familienunternehmen über die laufende Besteuerung

Die Auswirkungen der 99%-Initiative auf die laufende Besteuerung eines Familienunternehmens führen zu einer erheblichen Zusatzbelastung des Unternehmers.

Das verfügbare Einkommen aus der unternehmerischen Tätigkeit sinkt mit der Initiative auf einer Bandbreite von minus 9.2 Prozent bis minus 28.9 Prozent. Will der Unternehmer ein verfügbares Einkommen nach Steuern mit der 99%-Initiative auf der Höhe des geltenden Rechts behalten, so muss er aufgrund des zusätzlichen Substanzabflusses an den Staat seine laufenden Bezüge erhöhen. Zu diesem Zweck müsste er sein jährliches Gehalt zwischen 15 bis 39 Prozent erhöhen oder seine jährliche Dividendenausschüttung um 26 bis 92 Prozent höher ansetzen.

Die Studie zeigt auf, dass die Zusatzbelastung durch die 99%-Initiative bei Familienunternehmen zu einem erheblichen jährlichen Abfluss von Steuermitteln an den Staat führt. Diese fehlen im Unternehmen. Es kommt zu einer fortlaufenden Substanzabnahme: es bleiben weniger Mittel für Investitionen und Innovationen, das wiederum führt zu weniger (neuen) Arbeitsplätzen. Die 99%-Initiative zerstört die Anreize für eine unternehmerische Tätigkeit in der Schweiz in hohem Masse.

Erschwerung für Nachfolgelösungen bei Familienunternehmen 

Massive Auswirkungen hat die 99%-Initiative insbesondere auch auf Unternehmensnachfolgen in Familienunternehmen.

Die Studie zeigt, dass der Nettoerlös des Unternehmers aus der entgeltlichen Nachfolgeregelung nach Inkrafttreten der 99%-Initiative im Vergleich zum geltenden Recht um 26 bis 58 Prozent sinkt. Die Differenz ergibt sich durch den substanziellen Abfluss eines Teils des Verkaufserlöses an den Staat. Der Unternehmer muss den Kaufpreis für seine Unternehmung um 39 bis 165 Prozent erhöhen, falls er seinen Nettoerlös aus der Nachfolgeregelung mit der 99%-Initiative im Vergleich zum geltenden Recht gleich hochhalten will. Dies führt schliesslich dazu, dass der Nachfolger den ent-sprechend erhöhten Verkaufspreis finanzieren muss.

In den meisten Fällen muss die Kaufpreiserhöhung vom Nachfolger aus der übernommenen Unternehmung finanziert werden. Das bewirkt im Ergebnis ein Mittelabfluss aus der Unternehmung. Damit fehlt der Gesellschaft der finanzielle Spielraum für Investitionen in Mitarbeitende, in Innovationen und in die Erneuerung der Infrastruktur. Letztlich steigt auch das Risiko, dass die Finanzierung mangels Kreditgeber nicht zustande kommt, die Nachfolge scheitert und das Unternehmen liquidiert werden muss. Der Firmenstandort Schweiz wird massiv geschwächt und verliert an Attraktivität. Insbesondere der Anreiz für die unternehmerische Tätigkeit in der Familie wird durch die Initiative stark beeinträchtigt.

Exit für den Startup Hub Schweiz

Gründer von Startups fokussieren ihre unternehmerische Energie oft voll in den erfolgreichen Aufbau eines neuen Geschäftsmodells. Mangels liquider Mittel sind die Lohnbezüge in der Anfangsphase des Unternehmens nur stark eingeschränkt möglich. Erst mit dem Verkauf der Beteiligungsrechte am Jungunternehmen, oft an eine grössere Firma, können die Gründer eine angemessene Entschädigung für ihre Anstrengungen erzielen. Vielfach investieren sie die erzielten Gewinne dann wieder in neue Startups.

Bei einer allfälligen Annahme der 99%-Initiative würden diese Veräusserungsgewinne aus Startup-Verkäufen neu auch im Umfang von 150 Prozent besteuert. Die Folge: Der Gründer würde aus seiner Nachfolgeregelung einen um 28 bis 62 Prozent% geringeren Nettoerlös erzielen.

Im internationalen Vergleich führt die Initiative der Juso zu einer massiven Schwächung des Standorts Schweiz für Startups. Ihre Annahme würde dazu führen, dass Gründer mit ihren Startups die Schweiz als Standort künftig meiden oder ihre Firmen vor dem Verkauf in andere Länder verlegen.

 

Die vollständige Studie finden Sie unter [PDF]

Kurzfassung der Studie finden Sie unter [PDF]

Die Juso-Initiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» will ab einem bestimmten Schwellenwert Kapitaleinkommen im Umfang von 150 Prozent besteuern. Die folgenden Beispiele zeigen die schwerwiegenden Auswirkungen einer solchen Kapitaleinkommensbesteuerung auf mittelständische Unternehmen, auf Familienunternehmen und auf Startups auf.


Fallbeispiel «R. Nussbaum AG»  I  nussbaum.ch
Herstellung und Vertrieb von Leistungen für das Wasser-Management im Haus (Sanitär und Heizung)
Gründung 1903, heute gegen 500 Mitarbeitende (alle in der Schweiz) 

Bei einer Besteuerung unserer Dividenden auf der Basis von 150%, anstelle heute 70%, würden sich unsere netto Dividenden-Erträge mehr als halbieren. 

Durch die Besteuerung von Kapitalgewinnen würde bei einem Aktienverkauf bis zur Hälfte des Verkaufsertrags als Steuer fällig.

Damit wäre eine (in rund 10-15 Jahre bevorstehende) Unternehmensübergabe auf die 5. Generation in vergleichbarer Art wie diese vor 25 Jahren von der 3. auf die 4. Generation stattfand nicht mehr möglich. 

Würden wir andererseits die Dividendenausschüttung zum Ausgleich um mind. 50% erhöhen, würde dem Unternehmen zu viel Geld entzogen, unsere jährlichen (stets hohen) Investitionsvorhaben wären nicht mehr finanzierbar. 

Unter diesen Umständen wäre eine nächste Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie finanziell nicht zu stemmen und wir müssten längerfristig, bei Annahme dieser fahrlässigen Initiative, einen Verkauf unseres Familienunternehmens an Dritte ins Auge fassen. 

Dr. Roy Nussbaum und Urs Nussbaum 


Fallbeispiel «Schneeberger Holding AG» I schneeberger.com
Entwicklung und Fertigung von Produkten im Bereich der Lineartechnologie
Gründung 1923, heute weltweit rund 1400 Mitarbeitende

Ich führe unsere Unternehmensgruppe in der dritten Generation und wir sind im Begriff den Übergang an die 4. Generation zu organisieren. Bei einer Besteuerung der Dividenden auf der Basis von 150%, anstelle von heute 70% (Stufe Bund) und 50% (Stufe Kanton), werden sich die netto Dividenden-Erträge mehr als halbieren. Dies würde ein Übergang and die nächste Generation im Rahmen der bestehenden erbrechtlichen Rahmenbedingungen der Schweiz schwierig machen.
Um die durch die Initiative entstehende Zusatzbelastung zu tragen, müssten entweder der Firma zusätzliche Mittel entzogen werden, was die zukünftige Entwicklung und damit die Zukunftsfähigkeit der Unternehmensgruppe in bedeutendem Masse negative beeinflussen würde, oder aber es müsste eine externe Lösung gefunden werden.
Wirtschaftlich betrachtet sind beide Szenarien sowohl aus Sicht der Firmengruppe wie auch aus Sicht der Mitarbeitenden zu vermeiden.

Dr. Hans-Martin Schneeberger
Eigentümer und Verwaltungsratspräsident


Fallbeispiel «Gessner AG» I gessner.ch
Immobilienbewirtschaftung und Fachmärkte für Heimtextilien und Bekleidungsstoffe
Gründung 1841, heute rund 150 Mitarbeitende (alle in der Schweiz)

Mit der 99%-Initiative der Juso wird der Unternehmergeist in der Schweiz langsam aber sicher erstickt. Die Initiative führt dazu, dass mehr Mittel aus den Unternehmen abfliessen müssen – nur damit der Unternehmer die massiv höheren Steuern bezahlen kann. Ein Unsinn sondergleich!

Als direkt betroffener Unternehmer müsste ich deutlich über 50% mehr Steuern bezahlen – jedes Jahr. Ohne zusätzliche Mittel aus dem Unternehmen, könnte ich die jährliche Steuerrechnung gar nicht bezahlen.

Es stellt sich die Frage, wer noch bereit sein wird oder kann, unternehmerisches Risiko zu tragen, wenn die völlig überrissene Besteuerung dazu führt, dass dem Unternehmen laufend finanzielle Mittel entzogen werden müssen. Mehr denn je sind Unternehmer darauf angewiesen, in Entwicklung und Produktion investieren zu können, um die Arbeitsplätze sichern und aufbauen zu können.

Thomas Isler
Verwaltungsratspräsident


 

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