Revision des Erbrechts

Das Erbrecht wird den heute vielfältigen Lebensformen nicht mehr gerecht. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, das Erbrecht flexibler auszugestalten. Am 4. März 2016 eröffnete der Bundesrat die Revision des Erbrechts in die Vernehmlassung. SFB begrüsst ausdrücklich die Stossrichtung der Revision. Mit dem zentralen Element der Revision – der Senkung der Pflichtteile – kann der Erblasser über einen grösseren Anteil seines Nachlasses frei verfügen. Für die Schweizer Wirtschaft mit ihrer ausgeprägten KMU-Kultur ist die Revision von grosser Bedeutung, da damit Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die familien- und inhabergeführten Unternehmen längerfristig stärken. SFB ruft deshalb den Bundesrat dazu auf, die Stossrichtung der Revision beizubehalten und an der Reduktion der Pflichtteile gemäss seinem Vorentwurf festzuhalten.

Revision des Erbrechts

Das Erbrecht wird den heute vielfältigen Lebensformen nicht mehr gerecht. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, das Erbrecht flexibler auszugestalten. Am 4. März 2016 eröffnete der Bundesrat die Revision des Erbrechts in die Vernehmlassung. SFB begrüsst ausdrücklich die Stossrichtung der Revision. Mit dem zentralen Element der Revision – der Senkung der Pflichtteile – kann der Erblasser über einen grösseren Anteil seines Nachlasses frei verfügen. Für die Schweizer Wirtschaft mit ihrer ausgeprägten KMU-Kultur ist die Revision von grosser Bedeutung, da damit Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die familien- und inhabergeführten Unternehmen längerfristig stärken. SFB ruft deshalb den Bundesrat dazu auf, die Stossrichtung der Revision beizubehalten und an der Reduktion der Pflichtteile gemäss seinem Vorentwurf festzuhalten.

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