NEIN zur Juso-Initiative

Die jüngste Initiative der Juso ist ein Frontalangriff auf die mittelgrossen und grösseren Schweizer Familienunternehmen. Wenn Nachlässe von Firmenbesitzern von mittleren und grösseren Familienfirmen oberhalb eines Freibetrages mit 50% besteuert werden, drohen den Familienunternehmen im Erbgang Verschuldung, Teilverkauf und Zerschlagung: Nur so lässt sich die von der Juso verlangte horrende Steuerschuld bezahlen. Damit entzieht die Initiative diesen Familienunternehmen genau die Finanzmittel, die sie brauchen, um den Umbau zu nachhaltigeren Technologien und Produkten erfolgreich fortzuführen. Die Initiative der Juso ist nicht nur widersinnig, sie schwächt Leistungsträger der heimischen Wirtschaft und gefährdet deren Fortbestand im Todesfall der Eignerin oder des Eigners.

Statt Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Fortbestand erfolgreicher Familienunternehmen ermöglichen, Innovationen fördern und darauf abzielen, den Wohlstand aller zu sichern, werden der neuen Unternehmergeneration Steine in den Weg gelegt. Die betroffenen Unternehmen sind das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft und werden mit der Initiative massiv geschwächt: Statt in die Mitarbeitenden oder in neue und nachhaltige Technologien und Produkte investieren zu können, müssen die Nachfolgegenerationen exzessiv hohe Mittel an die Steuerbehörden abführen. Das bedeutet das Ende der Familienunternehmen in ihrer heutigen Ausprägung.

Die Enteignung der erfolgreichen Schweizer Familienunternehmen durch exzessive Erbschaftssteuern schadet allen. Die Initiative der Juso ist ein Eigengoal: Die Gefährdung erfolgreicher Familienunternehmen nützt weder kurz- noch langfristig den Schweizerinnen oder Schweizern. Kaputtbesteuerte Firmen führen dazu, dass die Arbeitslosigkeit steigt und die Steuerlast für den Normalbürger zunimmt. Das will niemand. Es ist für alle viel nützlicher, wenn diese Firmen weiter erfolgreich Arbeitsplätze schaffen und sichern. Über die Gewinnsteuern, die Unternehmen bezahlen, profitiert die Öffentlichkeit direkt vom Erfolg der Unternehmen.


Text der eidgenössischen Volksinitiative ‚Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)‘

Art. 129a Zukunftssteuer

1 Der Bund erhebt zum Aufbau und Erhalt einer lebenswerten Zukunft eine Steuer auf dem Nachlass und den Schenkungen von natürlichen Personen.

2 Der Bund und die Kantone verwenden den Rohertrag der Steuer zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft.

3 Die Steuer wird von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Der Rohertrag der Steuer fliesst zu zwei Dritteln dem Bund und zu einem Drittel den Kantonen zu. Die Kompetenz der Kantone, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer zu erheben, bleibt unberührt.

4 Der Steuersatz beträgt 50 Prozent. Nicht besteuert wird ein einmaliger Freibetrag von 50 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen. Die Besteuerung erfolgt, sobald der Freibetrag überschritten ist.

5 Der Bundesrat passt den Freibetrag periodisch der Teuerung an.

Art. 197 Ziff. 15

  1. Übergangsbestimmungen zu Art. 129a (Zukunftssteuer)

1 Der Bund und die Kantone erlassen Ausführungsbestimmungen über:

  1. die Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz, die Pflicht zur Aufzeichnung von Schenkungen und die lückenlose Besteuerung;
  2. die Verwendung des Rohertrags zur Unterstützung des sozial gerechten, ökologischen Umbaus der Gesamtwirtschaft, insbesondere in den Bereichen der Arbeit, des Wohnens und der öffentlichen Dienstleistungen.

2 Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Ausführungsbestimmungen erlässt der Bundesrat innert drei Jahren nach Annahme von Artikel 129a durch Volk und Stände die Ausführungsbestimmungen per Verordnung. Die Ausführungsbestimmungen finden auf Nachlässe und Schenkungen, die nach der Annahme von Artikel 129a ausgerichtet werden, rückwirkend Anwendung.

Argumente

Swiss Family Business ruft Bundesrat und Parlament dazu auf, die Initiative aus den folgenden Gründen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen:

Die Initiative trifft insbesondere die mittelgrossen und grösseren Schweizer Familienunternehmen:
Der von den Initianten vorgesehene Freibetrag scheint hoch angesetzt zu sein, wird jedoch beim Nachlass von Inhabern und Inhaberinnen mittelgrosser und grösserer Schweizer Familienunternehmen oftmals überschritten. Da die nachfolgende Unternehmergenerationen in der Regel nicht über die liquiden Mittel zur Begleichung der Steuerschuld verfügen, droht den betroffenen Unternehmen im Erbgang die Verschuldung, die Teilveräusserung oder gar die Zerschlagung des Unternehmens. Auf Dauer werden sich keine grösseren Familienunternehmen mehr halten können, da die Substanz von Generation zu Generation wegbesteuert wird. Das hat einen massiven Umbau der Schweizer Wirtschaft zur Folge, die in weiten Teil auf den KMUs und den Familienunternehmen basiert.

Die Initiative ist ein Angriff auf das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft:
Die KMU und die Familienunternehmen sind das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft: Über 80% der Unternehmen in der Schweiz gehören zu den Familienunternehmen. Darunter finden sich auch 16 Schweizer Familienunternehmen, die zu den 500 umsatzstärksten Familienunternehmen weltweit gehören.  Die Initiative entzieht den mittelgrossen und grösseren Familienunternehmen genau die Finanzmittel, die sie brauchen, um den Umbau zu nachhaltigeren Technologien und Produkten erfolgreich fortzuführen. Die Initiative der Juso ist nicht nur widersinnig, sie schwächt Leistungsträger der heimischen Wirtschaft und gefährdet deren Fortbestand im Todesfall der Eignerin oder des Eigners. Die Gefährdung erfolgreicher Familienunternehmen nützt weder kurz- noch langfristig den Schweizerinnen oder Schweizern. Kaputtbesteuerte Firmen führen dazu, dass die Arbeitslosigkeit steigt und die Steuerlast für den Normalbürger zunimmt.

Die Initiative lässt Vermögenssteuer ausser Acht:
Die Schweiz ist eines der wenigen OECD-Länder, die eine Vermögenssteuer kennt. Die Initiative der Juso lässt komplett ausser Acht, dass die anvisierte Personengruppe über die jährlichen Vermögenssteuern bereits heute einen gewichtigen Beitrag an die Finanzen der öffentlichen Hand leistet. So zahlen 1% der Steuerzahlenden über die Hälfte der jährlich in der Schweiz anfallenden Vermögenssteuer von rund 7 Milliarden Franken.

Die Initiative führt zu einem verstärkten Wegzug wohlhabender Personen aus der Schweiz ins Ausland:
Bei dermassen gravierenden Belastungen muss mit Fluchtbewegungen gerechnet werden. Sollten wichtige Steuerzahler ihren Wohnsitz verlegen, so fällt nicht nur keine Nachlasssteuer an, auch deren substanziellen Einkommens- und Vermögenssteuern gehen verloren. Exponierte Kantone und Gemeinden etwa in den Berg- und Tourismusgebieten dürften empfindliche finanzielle Einbussen verzeichnen, strukturschwächere Regionen müssen sich auf einen Rückgang der Finanzausgleichszahlungen einstellen. Die Initiative der JUSO dürfte also dazu führen, dass die gesamten Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden einen Rückgang erfahren.

Die Initiative entfaltet bereits jetzt eine schädliche Vorwirkung:
Die Initiative soll bei einer Annahme ab dem Abstimmungstag in Kraft treten. Der Bundesrat wird Übergangsbestimmungen erlassen müssen, die rückwirkend ab dem Abstimmungstag in Kraft treten. Aufgrund dieses Mechanismus muss damit gerechnet werden, dass wohlhabende Personen bereits vor der Abstimmung die Schweiz verlassen werden, um der Erbschaftssteuer zu entgehen.

 

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