99%-Initiative: Klare Absage aus Sicht der Familienunternehmen

(Zürich) Swiss Family Business (SFB) begrüsst die klare und deutliche Absage des Bundesrates zur extremen 99%-Initiative der Juso. Die von den Initianten angestrebte wucherhaft hohe Besteuerung von Kapitaleinkommen im Umfang von 150 Prozent trifft insbesondere die Schweizer Familienunternehmen hart. Sie führt zu einem desaströsen Abfluss der finanziellen Mittel und damit zu einer massiven Schwächung der Unternehmen. Die Konsequenzen der Initiative wären für Familienbetriebe verheerend. Klar ist, dass von der 99%-Initiative deutlich mehr Steuerzahlende als lediglich das behauptete eine Prozent betroffen sind. SFB und die Schweizer Familienunternehmen werden für eine Ablehnung der Initiative kämpfen.

Die 99%-Initiative der Juso ist nicht nur extrem in ihrer Forderung, sie ist hochproblematisch in der Umsetzung. Die Initiative führt zu einer willkürlichen und extremen Überbesteuerung bestimmter Einkommensteile. Die Folgen wären insbesondere für die Familienunternehmen verheerend: Die wucherhaften steuerlichen Mehrbelastungen führen zu einem sehr starken Abfluss von finanziellen Mittel. Dies schwächt die Investitionskraft und damit die Überlebensfähigkeit der Familienunternehmen massiv.

Gleichzeitig lässt die Initiative wichtige Punkte offen, so dass die Konsequenzen einer Annahme der Initiative in entscheidenden Bereichen nur schwer absehbar sind. Das von den Initianten sehr oberflächlich konzipierte Vorhaben definiert nicht einmal, welche Kapitaleinkommen von der Initiative betroffen sind. Klar ist, dass der Anteil der von der Initiative betroffenen Steuerzahler weit höher ist, als das von den Initianten propagierte eine Prozent. Kleinanleger, Hauseigentümer und Landwirtschaft dürften ebenso zur Kasse gebeten werden, wie die von den Jungsozialisten geschmähten und diskreditierten «Reichen». Die 99%-Initiative der Juso bewirkt letztlich eine gewaltige Umverteilung; neben den Familienunternehmern zahlen in den Zehntausenden von Familienunternehmen die produzierenden, arbeitenden und sparenden Arbeitnehmer die Zeche dieser Initiative.

Die Initiative schwächt insbesondere Familienunternehmen
Die wucherhaft überhöhte 150%-Besteuerung bestimmter Kapitaleinkommen trifft speziell Familienunternehmen und mittelständische Unternehmen hart. Die meisten dieser Unternehmen schütten Dividenden aus, damit die Anteilseigner ihre Vermögensteuern auf dem Wert ihres Unternehmens bezahlen können. Wird die Besteuerung der Dividenden erhöht, müssen Anteilseigner zur Bezahlung ihrer Vermögenssteuern viel mehr finanzielle Mittel aus den Unternehmen abziehen – Mittel, die für Investitionen in Menschen und Innovationen fehlen. Die Folgen für die Familienunternehmen sind absehbar: Können sie weniger investieren, werden sie gegenüber der internationalen Konkurrenz geschwächt. Gleichzeitig werden auch die ohnehin schwierigen Nachfolgeprozesse innerhalb der Familienunternehmen massiv erschwert: Besteuert der Fiskus realisierte Kapitalgewinne, hat das automatisch einen erhöhten Mittelabfluss aus den Unternehmen zur Folge. Diese weggesteuerten Mittel fehlen zur Investition in den Produktionsstandort Schweiz. Die Initianten vergessen, dass über 80 Prozent der Unternehmen in der Schweiz im Familienbesitz sind. Die Initiative schwächt damit einen sehr wichtigen Teil der Schweizer Wirtschaft und schadet letztlich so auch dem Staat, der von einer florierenden Wirtschaft am meisten profitiert.

Die Initiative wirft grundlegende Prinzipien einer gerechten Besteuerung über Bord
In der Schweiz hat die Besteuerung nach den Grundsätzen der Gleichmässigkeit sowie gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erfolgen. Die 99%-Initiative führt zur Steuerwillkür: Die wucherhafte Überbesteuerung bestimmter Einkommensteile widerspricht den genannten verfassungsmässig garantierten Besteuerungsprinzipien. Nicht zuletzt verletzt die Initiative den Grundsatz der Einheit der Materie. Sie legt den Verwendungszweck der zusätzlichen Steuererträge bereits heute fest. Genannt werden Steuerermässigung für Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt. Schliesslich greift die Initiative in die Steuerhoheit der Kantone ein und legt neue Regeln für die Besteuerung von Kapitaleinkommen durch die Kantone fest. Dieser Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone destabilisiert das System der kantonalen Vermögenssteuern.

Medienmitteilung PDF

Newsflash

×