Abstimmung am 13. Februar 2022: Ja zur Änderung des Stempelabgabengesetzes Ja zur Abschaffung der Investitionsbremse

Swiss Family Business sagt Ja zur Änderung des Stempelabgabengesetzes (Abschaffung der Emissionsabgabe) am 13. Februar. Eine Abgabe auf der Erhöhung des Eigenkapitals ist volkswirtschaftlich schädlich und insbesondere in Wirtschaftskrisen kontraproduktiv, weil sie die Eigenkapitalerhöhung verteuert und erschwert. Davon betroffen sind Unternehmen, die aufgrund der jüngsten Krise ihr Eigenkapitalpolster wieder aufstocken mussten oder noch müssen, und Unternehmen, die Investitionen tätigen wollen. Die Stempelabgabe bestraft diese Unternehmen finanziell und ist innovationshemmend für den gesamten Denk- und Werkplatz Schweiz. Swiss Family Business unterstützt deshalb zusammen mit dem Bundesrat, den eidgenössischen Räten und zahlreichen Organisationen, Verbänden und Parteien die Änderung des Stempelabgabengesetzes.

Eine Emissionsabgabe wird erhoben, wenn eine Firma Anteile ausgibt, um das Eigenkapital zu erhöhen. Dies ist dann nötig, wenn ein Unternehmen Investitionen tätigt oder sich in der Krise befindet. Gerade die jüngste Krise hat verdeutlicht, dass Verluste die vorhandenen Eigenkapitalpolster vieler Firmen zusammenschmelzen lassen. Zahlreiche Unternehmen mussten oder müssen, um die Überschuldung zu vermeiden, neues Eigenkapital aufnehmen. Die Stempelabgabe verteuert die Eigenkapitalerhöhung unnötig. Dieser systemische Fehler kann mit der Änderung des Stempelabgabengesetzes korrigiert werden.

Volkswirtschaftlich schädlich und kontraproduktiv

Eine Abgabe auf der Erhöhung des Eigenkapitals ist volkswirtschaftlich generell schädlich, und insbesondere in Wirtschaftskrisen kontraproduktiv. Erfahrungsgemäss belastet die Abgabe die Firmen genau dann am stärksten, wenn die Wirtschaft in einer Rezession steckt und die Unternehmen, um zu überleben, auf neues Eigenkapital angewiesen sind. Steuern sind aber grundsätzlich dann zu erheben, wenn Firmen Gewinn erzielen, nicht wenn sie sich in einer Krise befinden oder Investitionen tätigen wollen. Zudem ist die Abgabe auf der Eigenkapitalaufnahme ein Hindernis für Investitionen in Innovationen, weil sie risikotragendes Eigenkapital belastet. Dabei sind innovative Unternehmen für den wirtschaftlichen Fortschritt und die Standortattraktivität der Schweiz unerlässlich. Gelder, die für die Emissionsabgabe aufgewendet werden müssen, fliessen nicht als Investitionen in die Innovationsförderung und helfen damit auch nicht Arbeitsplätze mittel- und längerfristig zu sichern.

Positive Effekte aufgrund der Abschaffung erwartet

Die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapitalerhöhungen ist sinnvoll, weil sie Unternehmen Investitionen in Innovation erleichtert und damit sicherstellt, dass in den heimischen Denk- und Werkplatz investiert wird. Die Abschaffung der Emissionsabgabe wird kurzfristig zwar zu Mindereinnahmen des Bundes führen (-0,3 % der jährlichen Bundeseinnahmen), der Bundesrat rechnet aber damit, dass mittelfristig mit Mehrerträgen durch positive wirtschaftliche Effekte gerechnet werden kann.

Medienmitteilung

Newsflash

×