AHV‐Steuervorlage: Swiss Family Business sagt Ja zur AHV‐Steuervorlage 

(Zürich) Swiss Family Business (SFB) – die Plattform von mehr als 350 mittleren und grossen Familienunternehmen – vertritt die Ja-Parole zur AHV-Steuervorlage. Aus Sicht der Familienunternehmen überzeugt die Vorlage nicht in allen Punkten. Die Verknüpfung der Steuerreform mit der AHV-Finanzierung erachtet SFB als unschön. SFB unterstützt die Verknüpfung daher einzig als politischen Kompromiss für eine tragfähige Vorlage. Die heutige Vorlage schafft die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für Bund, Kantone und die betroffenen Unternehmen und stärkt die Stellung der Schweiz gegenüber ausländischen Druckversuchen auf das Schweizer Steuersystem. Ein Scheitern der Vorlage liegt nicht im Interesse der Familienunternehmen. SFB ruft deshalb die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dazu auf, am 19. Mai ein JA zur AHV-Steuervorlage in die Urne zu legen. Gleichzeitig wird SFB die Umsetzung der Steuerreform in den Kantonen kritisch beobachten: die Interessen der Familienunternehmen dürfen nicht vernachlässigt werden! 

Swiss Family Business (SFB) – eine Plattform von Familien- und inhabergeführten Unternehmen – beurteilt einzelne Punkte der Steuervorlage und AHV-Finanzierung kritisch – namentlich die Vereinheitlichung der Dividendenteilbesteuerung in den Kantonen auf mindestens 50% (heute 35-70%) und die Erhöhung auf Stufe Bund auf 70% (heute 50-60%). Dennoch hat sich der Vorstand von SFB für die Ja-Parole zur AHV-Steuervorlage ausgesprochen. Die Reform ist notwendig, damit die Schweiz für internationale Unternehmen auch nach Abschaffung der kantonalen Sonderstatus attraktiv bleibt. Die Verknüpfung der Steuerreform mit der AHV-Finanzierung erachtet SFB als unschön. SFB unterstützt die Verknüpfung daher einzig als politischen Kompromiss für eine tragfähige Vorlage.

SFB betrachtet die AHV-Steuervorlage als Investition in die Zukunft des Werkplatzes Schweiz. Sie schafft Rechts- und Planungssicherheit für Bund, Kantone und die betroffenen Unternehmen und stärkt die Stellung der Schweiz gegenüber ausländischen Druckversuchen auf das wettbewerbsorientierte Schweizer Steuersystem. Im Rahmen der laufenden kantonalen Umsetzung setzt sich SFB für die Interessen der Familienunternehmen ein, um eine Umsetzung auf dem Buckel der Familienunternehmen und der KMU zu verhindern.

Steuerreform stellt Attraktivität das Standortes Schweiz sicher
Mit der AHV-Steuervorlage verfügen die Kantone über die notwendigen Instrumente, um für international ausgerichtete und einheimische Unternehmen attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen. Von attraktiven Rahmenbedingungen profitieren aufgrund der anfallenden Steuererträge nicht nur Bund und Kantone, sondern der gesamte Werk- und Denkplatz Schweiz. Die Reform bietet die steuerlichen Voraussetzungen, damit sich internationale und einheimische Unternehmen in der Schweiz weiterentwickeln und zum Wohlstand des Landes beitragen können. Scheitert die Steuerreform, werden die kantonalen Sonderstatus ohne Ersatzmassnahmen abgeschafft. Es wäre damit zu rechnen, dass die international mobilen Konzerngesellschaften der Schweiz mittelfristig den Rücken kehren würden – massive Steuereinbussen für Bund und Kantone wären die Folge.

Steuerreform in Kantonen nicht auf dem Buckel der Familienunternehmen umsetzen
Die AHV-Steuervorlage bietet den Kantonen eine Basis, um auch Familienunternehmen und KMU steuerlich gegenüber heute nicht zu benachteiligen. Eine steuerlichen Zusatzbelastung würde Investitionen in die Forschung und Entwicklung, in die Modernisierung des Maschinenparks aber auch in die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden reduzieren. In der derzeitigen Wirtschaftslage sind solche Investitionen von grosser Bedeutung. Als massgebender Faktor der Schweizer Wirtschaft stellen Familienunternehmen und KMU mehr als zwei Drittel der Arbeitsplätze.

SFB ruft die Kantone eindringlich dazu auf, bei der Umsetzung der AHV-Steuervorlage die Interessen der Familienunternehmen und KMU nicht zu vernachlässigen. Dies betrifft vor allem die diskutierte Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividendenerträge natürlicher Personen. Die Dividendenteilbesteuerung ist ein spezifisches Instrument, das die schädliche Doppelbesteuerung von Erträgen in Familiengesellschaften mindern soll.

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