Familienunternehmer sagen Ja zur kantonalen Steuervorlage: Eine ausgewogene und gut austarierte Lösung

Swiss Family Business Kanton Zürich (SFB Kanton Zürich) unterstützt das kantonale Steuerpaket zur Umsetzung der nationalen AHV-Steuervorlage. SFB Kanton Zürich bewertet die kantonale Vorlage als eine ausgewogene und gut austarierte Lösung. Aus Sicht der Familienunternehmen bietet das Paket die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit für den Kanton, die Gemeinden sowie die Unternehmen mit drei Vorteilen: Die Vorlage setzt zum einen die erforderlichen Rahmenbedingungen, um den Kanton Zürich als Wirtschaftsstandort zu stärken; gleichzeitig erhalten Gemeinden und Landeskirchen mehr Bundesmittel und drittens führt die Steuervorlage zu keiner Mehrbelastung für natürliche Personen. SFB Kanton Zürich ruft die Zürcher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger deshalb dazu auf, am 1. September 2019 ein JA zur kantonalen Steuervorlage in die Urne zu legen

Swiss Family Business Kanton Zürich (SFB Kanton Zürich) begrüsst die gezielten Massnahmen zur Stärkung des Unternehmensstandortes Zürich. Die Notwendigkeit der Abschaffung international nicht länger akzeptierten Steuerpraktiken ist unbestritten. Ohne entsprechende Gegenmassnahmen wäre damit zu rechnen, dass internationale Konzerne mit Sitz im Kanton Zürich, die bisher von der Sonderbesteuerung profitiert haben, aufgrund einer massiv höheren Besteuerung den Kanton verlassen.

Steuervorlage ist ein zukunftsorientierter und tragfähiger Lösungsansatz

Die vom Kantonsrat verabschiedete Vorlage ist ein insgesamt zukunftsorientierter und tragfähiger Lösungsansatz für den Kanton Zürich. Sie erzielt nicht nur die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit für den Kanton, die Gemeinden und die Unternehmen; sie schafft zudem die nötigen Rahmenbedingungen, um den Kanton sowie die ansässigen Unternehmen zu stärken und Arbeitsplätze im Kanton zu sichern. Die gewählten Massnahmen sind moderat und beugen einer möglichen Abwanderung von Unternehmen vor. Der Kanton entschädigt mit zusätzlichen Bundesmitteln (ca. 180 Millionen Franken jährlich) Gemeinden und Landeskirchen für Steuerausfälle, die aufgrund der kantonalen Steuervorlage entstehen. Einige stark betroffene Gemeinden – darunter die Stadt Zürich und Winterthur – erhalten in einer Übergangszeit zudem einen Sonderausgleich zugesprochen. Gleichzeitig führt die Steuervorlage für die im Kanton steuerpflichtigen natürlichen Personen zu keinen Mehrbelastungen. Aus diesen Gründen setzt sich SFB Kanton Zürich am 1. September für ein Ja zum kantonalen Steuergesetz ein.

Trotz gezielter Massnahmen bleibt Gesamtbelastung für Unternehmen im Kanton hoch

Mit den neu eingeführten Instrumenten (Patentbox, Zusatzabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand) können Innovationen in Firmen gezielt gefördert werden. Einschliesslich des Abzuges für Eigenfinanzierung ist die Entlastungsbegrenzung der neu eingeführten Instrumente auf 70% der Summe beschränkt, die gemäss ordentlichem Steuersatz fällig wäre. Zusammen mit der moderaten Senkung des kantonalen Gewinnsteuersatzes wird der Kanton Zürich als Unternehmensstandort derart gestärkt, dass eine Abwanderung von Firmen aus dem Kanton Zürich verhindert und Arbeitsplätze im Kanton gesichert werden.

SFB Kanton Zürich begrüsst, dass der Kanton Zürich bei der Dividendenteilbesteuerung auf Ebene des Kantons zumindest vorerst am Status Quo von 50% festhält. In einem weiteren Schritt ist aber eine Erhöhung auf 60% vorgesehen. Die Familienunternehmen und KMU müssen bei der Dividendenteilbesteuerung auf Stufe Bund bereits eine Erhöhung von 50% auf 70% verkraften. Die Teilbesteuerung von Dividenden ist für die Familienunternehmen und KMU zentral, da sie die wirtschaftliche Doppelbelastung von Einkommen und Gewinn abmildert: Jede Erhöhung bei der Dividendenteilbesteuerung führt unweigerlich zu Mehrbelastungen, die Familienunternehmen und KMU schaden. Selbst mit der moderaten Senkung des Gewinnsteuersatzes bleibt die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen im Kanton Zürich jedoch relativ hoch, dies insbesondere im Vergleich mit den Nachbarkantonen.

Download: Medienmitteilung [PDF]

Newsflash

×