Steuervorlage 17 Richtung stimmt, weitere Korrekturen im Nationalrat nötig

(Zürich) Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK‐N) hält in den von ihr behandelten Punkten am Konzept des Ständerats zur Steuervorlage 17 (SV17) fest: Dividenden auf Stufe Kantone sind zu mindestens 50% zu besteuern (statt 70% gemäss Vorlage des Bundesrates). Die Richtung stimmt, aber die WAK‐N hat es verpasst, weitere Korrekturen vorzunehmen: Mit der Vereinheitlichung und Erhöhung der Dividendenteilbesteuerung und der Erhöhung der AHV‐Beiträge droht den Familienunternehmen und KMU gegenüber heute eine deutliche Mehrbelastung. Nun liegt es in den Händen des Nationalrats, dem föderalen Ansatz bei der SV17 zum Durchbruch zu verhelfen. Entsprechende Anträge zur Beibehaltung des Status quo bei der Dividendenteilbesteuerung sind eingereicht und werden am 12. September im Nationalrat behandelt.

Die WAK-N folgt in den bisher behandelten Punkten dem Ständerat: Den Kantonen soll eine Mindestbesteuerung der Dividenden von 50% (heute 35-70%) vorgeschrieben und auf Stufe Bund die Dividendenteilbesteuerung auf 70% (heute 50-60%) erhöht werden. Gegenüber der Vorlage des Bundesrates ist dies eine wesentliche Verbesserung. Dennoch sind weitere Anpassungen an der Vorlage notwendig. Swiss Family Business ist enttäuscht, dass die WAK-N an der nicht föderalistischen Ausrichtung der SV17 festhält und den Kantonen eine Mindestbesteuerung der Dividenden bei Beteiligungen von über 10% vorschreiben will. Auch auf Stufe Bund bleibt die unternehmerfeindliche Erhöhung der Dividendenteilbesteuerung bestehen, obwohl auf Stufe Bund keine Kompensation bei der Gewinnsteuer vorgesehen ist. Zusammen mit der sachfremden Erhöhung der AHV-Beiträge resultiert für die Schweizer Familienunternehmen gegenüber heute eine deutliche Mehrbelastung und damit eine Schlechterstellung.

Anträge eingereicht: Jetzt liegt es in den Händen des Nationalrates
Eine Mehrheit der Mitglieder der WAK-N hält an der Erhöhung der Dividendenteilbesteuerung auf Stufe Bund und der Vereinheitlichung der Dividendenteilbesteuerung auf Stufe der Kantone fest. Eine Kommissionsminderheit um Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni setzt sich für die Schweizer Familienunternehmen ein und hat entsprechende Minderheitsanträge zur Beibehaltung der Kompetenz zur Dividendenteilbesteuerung auf der Stufe der Kantone und zur Beibehaltung der Dividendenteilbesteuerung nach geltendem Recht auf Stufe Bund eingereicht. Der Nationalrat wird am 12. September die Anträge im Rahmen der Beratungen zur SV17 diskutieren.

Dr. Hans-Jörg Bertschi, Unternehmer und Co-Präsident von SFB: «Nun liegt es in den Händen des Nationalrates, den entsprechenden Anträgen zum Durchbruch zu verhelfen und die Vorlage so anzupassen, dass der Bund die Steuerkompetenz der Kantone auch in Zukunft respektiert und die Familienunternehmen nicht zusätzlich belastet werden. Im Namen der Schweizer Familienunternehmen hoffe ich, dass der Nationalrat im Sinne einer mehrheitsfähigen Lösung auf eine Erhöhung und Vereinheitlichung der Dividendenteilbesteuerung verzichten wird.»

Föderalismus wahren und Familienunternehmen nicht benachteiligen
Die Vorlage des Bundesrates wollte den Schweizer Familienunternehmen die gesamte Last der „Gegenfinanzierung“ der SV17 aufbürden. Dabei ist auf Stufe Bund keine Reduktion der Gewinnsteuer vorgesehen und eine allfällige Gewinnsteuersenkung in den Kantonen ist nicht Teil der SV17. Die den Unternehmen als Kompensation versprochenen kantonalen Gewinnsteuersenkungen dürften in vielen Fällen nicht oder nur sehr schwer umsetzbar sein: Entsprechende Anpassungen müssen erst von den kantonalen Parlamenten beschlossen und meistens auch vom Stimmvolk abgesegnet werden. Gewerkschaften und linke Parteien drohen bereits jetzt offen mit massivem Widerstand gegen die geplanten kantonalen Gewinnsteuersenkungen.

Damit droht ein Ungleichgewicht zwischen zwingenden neuen Belastungen (Erhöhung Dividendenteilbesteuerung, Erhöhung Familienzulagen) und fakultativen Entlastungen (Gewinnsteuersenkungen auf Kantonsebene). Zudem trägt die Vorlage mit der Festlegung einer minimalen kantonalen Dividendenteilbesteuerung der unterschiedlichen Struktur der kantonalen Volkswirtschaften nicht Rechnung. Sie ist auch ein erster Schritt in Richtung Aushebelung des interkantonalen Steuerwettbewerbs.

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