Unternehmensnachfolgen erleichtern dank liberalisiertem Erbrecht

SFB begrüsst und unterstützt den vom Bundesrat ausgearbeiteten Vorentwurf zur Revision des Erbrechts. Mit dem zentralen Element der Revision – der Senkung der Pflichtteile – kann der Erblasser über einen grösseren Anteil seines Nachlasses frei verfügen. Für die Schweizer Wirtschaft mit ihrer ausgeprägten KMU-Kultur ist die Revision von grosser Bedeutung, da damit Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die familien- und inhabergeführten Unternehmen längerfristig stärken. SFB ruft deshalb den Bundesrat dazu auf, die Stossrichtung der Revision beizubehalten und an der Reduktion der Pflichtteile gemäss seinem Vorentwurf festzuhalten.

Der Bundesrat hat am 4. März 2016 die Vernehmlassung zu seinem Vorentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) im Bereich des Erbrechts eröffnet. Die Revision soll das Erbrecht flexibler gestalten. SFB begrüsst ausdrücklich die Stossrichtung der Revision.

Zentrales Element der Revision: Senkung der Pflichtteile

Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt nach geltendem Recht drei Viertel des gesetzlichen Erbanspruchs (Art. 471 Ziff. 1 ZGB). Damit ist ein beträchtlicher Anteil des Nachlasses gebunden und der Verfügungsfreiheit des Erblassers entzogen. Der Pflichtteil der Nachkommen ist im Vergleich mit anderen Rechtsordnungen sehr hoch.

Das zentrale Element des Vorentwurfes des Bundesrates für die Revision des Erbrechts ist die Senkung der Pflichtteile für Nachkommen und Ehepartner resp. eingetragene Partner sowie die Abschaffung der Pflichtteile für die Eltern (Art. 471 ZGB (neu)). Der Vorschlag des Bundesrates sieht vor:

  • ½ des Nachlasses für die Nachkommen, wenn Erblasser keinen Ehepartner/eingetragenen Partner hat;
  • ½ (bzw. ¼ des Nachlasses) für die Nachkommen, wenn Erblasser Ehepartner/eingetragenen Partner hat;
  • ¼ (bzw. 1/8 des Nachlasses) für Ehegatte/eingetragener Partner, wenn Erblasser Nachkommen hat;
  • ¼ (bzw. 3/16 des Nachlasses) für Ehegatte/eingetragener Partner, wenn Erblasser keine Nachkommen, aber Eltern hat.

Hohe Pflichtteile erschweren Unternehmensnachfolgen

Ein Grossteil der Schweizer Unternehmungen und insbesondere viele KMU befinden sich in Familienbesitz. Stirbt ein Firmeninhaber ist das Unternehmen Teil des Nachlasses. Sind die Erben untereinander zerstritten und beharren auf der Auszahlung ihres Pflichtteils, müssen bei fehlender Liquidität unter Umständen Teile oder sogar das ganze Unternehmen verkauft werden.

Hans-Jörg Bertschi, Unternehmer und Mitglied des Co-Präsidiums von Swiss Family Business, erläutert: „Unternehmensnachfolgen werden durch die heute geltenden Regelungen erschwert. Mit der Revision des Erbrechts und der damit einhergehenden Senkung der Pflichtteile kann der Erblasser seinen Nachlass flexibler vererben. Dadurch kann der designierten Nachfolgerin oder dem designierten Nachfolger ein grösserer Anteil am Unternehmen vermacht werden. Gleichzeitig fallen die Pflichtteile der anderen Nachkommen kleiner aus. Gerade für familien- und inhabergeführte Unternehmen ist dieser Aspekt entscheidend, um einer Zersplitterung des Unternehmens entgegenzuwirken.“

Vor diesem Hintergrund kommt der geplanten Revision des Erbrechts eine grosse Bedeutung für den langfristigen Weiterbestand der familien- und inhabergeführten Unternehmen in der Schweiz zu. SFB begrüsst und unterstützt deshalb die vom Bundesrat angestrebte Senkung der Pflichtteile.

Für die Schweizer Wirtschaft mit ihrer ausgeprägten KMU-Kultur ist diese Revision von Art. 471 ZGB von grosser Bedeutung, da damit Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Familien- und inhabergeführten Unternehmen längerfristig stärken. Eine Verwässerung oder gar ein Verzicht auf die Reduzierung der Pflichtteile würde aus Sicht von SFB die ganze Revision hinfällig machen.

Über Swiss Family Business

Swiss Family Business ist eine Plattform von Familien- und inhabergeführten Unternehmen. Als Interessenorganisation vertritt sie gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, den Behörden und der Öffentlichkeit die Anliegen von Familienunternehmen. Swiss Family Business ist aus der „Unternehmergruppe NEIN zur Bundeserbschaftssteuer“ hervorgegangen.
Der Vorstand von Swiss Family Business setzt sich aus den folgenden Unternehmerinnen und Unternehmern zusammen: Dr. Hans-Jörg Bertschi (CEO und Präsident des Verwaltungsrates, Bertschi AG, Dürrenäsch AG), Klaus Endress (Präsident des Verwaltungsrates, Endress+Hauser AG, Reinach BL), Ständerat Peter Föhn (Präsident des Verwaltungsrates, Möbelfabrik Betschart AG, Muotathal), Luc Frutiger (CEO und Delegierter des Verwaltungsrates, Frutiger AG, Thun), Annette Heimlicher (CEO und Verwaltungsrat, Contrinex AG, Givisiez FR), Dr. Daniel Heller (Partner, Farner Consulting AG, Zürich) , Thomas Isler (Präsident des Verwaltungsrates, Gessner Holding AG, Wädenswil ZH), Nationalrätin Magdalena Martullo (Vizepräsidentin und Delegierte des Verwaltungsrates, EMS Chemie Holding, Ems GR), Dr. Roy Nussbaum (CEO und Verwaltungsrat, R. Nussbaum AG, Olten SO), Nationalrat Fabio Regazzi (Präsident des Verwaltungsrates, Regazzi Holding SA, Gordola TI), Nationalrat Peter Schilliger (Vorsitzender der Geschäftsleitung und Präsident des Verwaltungsrates, Herzog Haustechnik AG, Luzern), Dr. Hans-Martin Schneeberger (CEO und Präsident des Verwaltungsrates, Schneeberger Holding AG, Roggwil BE), Franziska Tschudi Sauber (CEO und Delegierte des Verwaltungsrates, Wicor Holding AG, Rapperswil SG), Dieter Weber (Partner, Tax Partner AG, Zürich), Dr. Hans-Peter Zehnder (CEO und Präsident des Verwaltungsrates, Zehnder Group AG, Gränichen AG).

Swiss Family Business zählt heute über 300 Mitglieder aus der ganzen Schweiz. Weiterführende Informationen zu Swiss Family Business finden Sie auf unserer Website: www.swiss-family-business.ch.

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