Kanton Zürich: Steuervorlage 17 (Änderung des Steuergesetzes)

Nach der Annahme der Steuervorlage 17 auf nationaler Ebene findet am 1. September die Abstimmung zur kantonalen Umsetzung der SV17 statt. Swiss Family Business Kanton Zürich unterstützt die Vorlage und bewertet diese als eine ausgewogene und gut austarierte Lösung. Aus Sicht der Familienunternehmen bietet die Vorlage die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit für den Kanton, die Gemeinden sowie die Unternehmen. Zugleich schafft sie die erforderlichen Rahmenbedingungen, um den Kanton Zürich als Wirtschaftsstandort zu stärken.

Argumente für ein JA zur kantonalen Steuervorlage am 1. September

Die Steuervorlage ist ein Kompromiss zwischen Kanton, Gemeinden und Wirtschaft

Die Zürcher Steuervorlage 17 ist ein gut austarierter Kompromiss zwischen dem Kanton, den Gemeinden sowie der Wirtschaft und stellt eine massvolle Entlastung dar. Um die Abwanderung von betroffenen Unternehmen im Kanton Zürich zu verhindern, ist es für den Kanton entscheidend für Unternehmen attraktiv zu bleiben. Diese Attraktivität wird durch eine Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8 auf 7 Prozent erhalten, was zwar zu Mindereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden führt, aber die Wirtschaft nicht weiter belastet und das Steuersubstrat erhält. Um den Verlust des Steuersubstrats dennoch auszugleichen, werden 180 Millionen Franken vom Bund bereitgestellt, welche an die Gemeinden und Landeskirchen weitergeleitet werden.

Die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich bleibt gewahrt

Die neu eingeführten Instrumente aus dem «Werkzeugkasten» (Patentbox, Zusatzabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand) ermöglichen es Firmen effektiv und kostengünstig Forschung und Innovation zu fördern. Der Kanton Zürich profitiert somit von einer Zunahme an Attraktivität, was eine Abwanderung von Unternehmen verhindert und die rund 6000 Arbeitsplätze der momentan privilegiert besteuerten Unternehmen sichert. Somit bleibt die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons bewahrt und die Stellung Zürichs als wirtschaftlicher Motor der Schweiz gesichert.

Auch die Familienunternehmen profitieren von der Revision des Steuergesetzes

Die KMU und die darin enthaltenen Familienunternehmen sind das Rückgrat der Zürcher Wirtschaft. Mit der Steuervorlage 17 werden die Unternehmenssteuern von 8 auf 7 Prozent gesenkt. Diese moderate Senkung kommt insbesondere den KMU zugute – auch wenn der Kanton Zürich weiterhin zu den Kantonen mit der höchsten Steuerbelastung für Unternehmen gehören wird. Die in der Vorlage vorgesehene minimal mögliche Dividendenbesteuerung von 50% ist vor diesem Standpunkt her zu begrüssen. Jede Erhöhung der Dividendenteilbesteuerung führt zu Mehrbelastungen, welche den Spielraum der Familienunternehmen sowie der KMU für weitere Investitionen und Innovation verkleinert. Da bereits auf Bundesebene eine Erhöhung von 50% auf 70% stattgefunden hat, ist es zu begrüssen, dass der Kantonsrat auf eine Doppelbelastung verzichtet hat.

Dank Zahlungen des Bundes können steuerliche Mindereinnahmen kompensiert werden

Die zu erwartenden Mindereinnahmen bei der Annahme der Steuervorlage 17 betragen für den Kanton Zürich etwa 1.5% des Jahresbudgets 2019. Dies ist zu verkraften. Gleichzeitig erhält der Kanton vom Bund jährlich 180 Millionen zusätzliche Gelder. Diese kommen den Gemeinden sowie den Landeskirchen zugute und federn die finanziellen Ausfälle somit stark ab. Stark betroffene Gemeinden wie beispielsweise Zürich oder Winterthur erhalten zusätzlich in der Übergangsperiode einen Sonderausgleich zugesprochen. Diese gezielten Ausgleichsmassnahmen haben zur Folge, dass es zu keinem Abbau von Stellen im öffentlichen Sektor oder dem Service Public kommt.

Die Bürgerinnen und Bürger des Kantons Zürich werden nicht zusätzlich belastet

Mit der kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 im Kanton Zürich werden die Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich belastet. Weder Steuererhöhungen für natürliche Personen noch Abbaupläne für den Service Public sind in der Vorlage vorgesehen. Die zu erwartenden kurzfristigen Mindereinnahmen sind für die Städte, Gemeinden und den Kanton tragbar. So betragen beispielsweise die Mindereinnahmen des Kantons etwa 1.5% des jährlichen Budgets und in der Stadt Zürich sogar lediglich 0.8% des Jahresbudgets 2019.

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